
0151 57384932 I info@sai-fit.com
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sai Fit Sylt CrossFit
Sprachlich überarbeitete Fassung
Hinweis: Diese Fassung wurde sprachlich und strukturell überarbeitet. Die bestehenden Regelungsinhalte wurden grundsätzlich beibehalten; eine rechtliche Anpassung oder Prüfung der Wirksamkeit einzelner Klauseln ist damit nicht verbunden.
1. Vertragsschluss
Tagesgäste
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Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können über unsere Webseite auf www.sai-fit.com Tagestickets für das „Open Gym“, Drop-in-Tickets für Classes sowie Wochen-, 10er- und 5er-Karten und Kids-/Teens-Tickets sowie ganze Monatsmitgliedsschaften erwerben.
Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und Gültigkeitszeiträume richten sich nach dem gebuchten Ticket bzw. Tarif.
1.2. Mit einem Klick auf „Bezahlen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte Tagesticket (Drop-in)/Mitgliedschaft ab und erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.3. Tagesgäste Open Gym:
Für die reine Nutzung des „24/7 Open Gym“ als Tagesgast (Drop In) ist kein Sai Fit Kundenkonto und keine Registrierung in der Sai Fit App erforderlich. Der Kunde erhält einen QR-Code der 1 Woche Gültigkeit hat und einen einmaligen Zugang ins Gym gewährt. Eine separate Kaufbestätigung und Zugangsinformationen werden dem Kunden per Mail an die angegebene E-mail zugeschickt.
WICHTIG:
Tagesgäste, die Drop-in Classes, Wochentickets, 10er- oder 5er-Karten sowie Kids-/Teens-Tickets buchen, benötigen hingegen ein persönliches Kundenkonto und die mobile Sai Fit App. Dies gilt ebenfalls für alle festen Mitglieder mit Monatsverträgen. Soweit für die jeweilige Buchung erforderlich, sind die Zahlungsdaten im Kundenkonto zu hinterlegen.
1.4. Der Kunde erhält eine Kaufbestätigung per E-Mail. Soweit die Buchung über ein persönliches Kundenkonto erfolgt, kann die Rechnung im Kundenportal der Sai Fit App unter dem Menüpunkt „Rechnung“ eingesehen werden.
1.5. Der Zugang zum Studio erfolgt je nach gebuchtem Angebot über den dafür vorgesehenen Zugang bzw. QR-Code (in der Sai Fit App).
Für Tagesgäste, die das „Open Gym“ ohne Sai Fit Kundenkonto nutzen, gelten die beim Ticketkauf mitgeteilten Zugangshinweise.(Zahlungsbestätigung mit QR-Code)
1.6. Drop-in-Tickets für Classes sind ab dem ausgewählten Startdatum zwei Wochen lang gültig und personengebunden.
1.7. Für Drop-in-Angebote gelten die beim Kauf angegebenen Check-in-Regelungen. Für „Drop-in Open Gym“ und „Drop-in Class“ ist jeweils ein Check-in pro Tag möglich. Bei der Kombination „Drop-in Open Gym + 1 Class“ sind zwei Check-ins pro Tag möglich.
1.8. Wochentickets sind ab dem ausgewählten Startdatum sieben Tage lang gültig. Pro Tag ist ein Check-in möglich.
Mitgliedschaft
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Eine Mitgliedschaft kann persönlich vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung oder online über unseren Online-Shop abgeschlossen werden. Für den Abschluss muss sich der Kunde über die Einladungs-E-Mail registrieren, damit er die mobile Sai Fit Sylt CrossFit App auf seinem Smartphone nutzen kann.
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Es wird eine €20 Einmalgebühr bei Vertragsabschluss berechnet. Eine Einweisung und die Nutzung der App ist inclusive.
1.3. Sai Fit Sylt CrossFit bzw. die Sai Fit Sylt GmbH speichert den Kaufabschluss und bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Die automatische Bestellbestätigung einschließlich dieser AGB gilt zugleich als verbindliche Annahme des Angebots durch die Sai Fit Sylt GmbH. Damit kommt die Mitgliedschaft verbindlich zustande. Die Rechnung kann der Kunde in der mobilen App unter dem Menüpunkt „Rechnung“ einsehen.
1.4. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, insbesondere seines Namens, seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung, unverzüglich mitzuteilen.
1.5. Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die zwar 18 Jahre oder älter, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können online keinen Vertrag mit der Sai Fit Sylt GmbH abschließen. Ein Vertrag kann nur vor Ort mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden. Die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten muss schriftlich vorliegen.
1.6. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Trainingsfläche nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Selbstständiges Training ist nicht gestattet. Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen das „Open Gym“ täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr selbstständig nutzen.
2. Leistungsumfang
2.1. Das Mitglied ist im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung berechtigt, die Einrichtungen gemeinschaftlich zu nutzen und die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung des Studios ist nur mit einer gültigen Mitgliedschaft oder einem gültigen Tagesticket gestattet. Der Zutritt zum Studio erfolgt über den QR-Code in der mobilen App.
2.2. Stellt die Sai Fit Sylt GmbH freiwillig und unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung, ist sie nicht verpflichtet, diese dauerhaft anzubieten. Ein Anspruch des Kunden auf die dauerhafte Bereitstellung oder Nutzung dieser Zusatzleistungen besteht nicht.
2.3. Die Sai Fit Sylt GmbH behält sich vor, die Kurspläne flexibel zu gestalten. Änderungen oder Ausfälle im Kursplan begründen keinen Anspruch des Kunden auf Vertragskündigung oder Preisnachlass.
2.4. Wird die Betriebsstätte aus betrieblichen Gründen, beispielsweise wegen Bauarbeiten, geschlossen, bleiben die Zahlungsverpflichtungen nach dieser Regelung bestehen. Eine außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
3. Zahlung
3.1. Bei Vertragsabschluss stehen ausschließlich die Zahlung per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Apple/Google Pay oder PayPal zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus per Lastschrifteinzug oder über einen PayPal-Zahlungslink eingezogen bzw. bezahlt.
3.2. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder aufgrund eines Widerspruchs zurückgebucht, ist die Sai Fit Sylt GmbH berechtigt, das Lastschriftverfahren zu beenden und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung oder Rückbuchung entstandenen Kosten zu verlangen, sofern das Mitglied die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat.
3.3. Die Sai Fit Sylt GmbH behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange es mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist.
4. Kündigung
4.1. Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
5. Haftung
5.1. Die Haftung der Sai Fit Sylt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen wird durch diese AGB nicht beschränkt, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, um eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, um arglistig verschwiegene Mängel oder um die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie geht. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sai Fit Sylt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2. Liegt keiner der in Ziffer 5.1 genannten Fälle vor, ist die Haftung der Sai Fit Sylt GmbH für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt, soweit gesetzlich zulässig, auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Sai Fit Sylt GmbH.
6. Dauer der Mitgliedschaft
6.1. Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt je nach gewähltem Tarif einen, drei, sechs oder zwölf Monate. Wird die Mitgliedschaft nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich um die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer. Eine automatisch verlängerte Mitgliedschaft kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Von der Sai Fit Sylt GmbH gewährte Freimonate oder Ruhemonate verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) entsprechend.
6.2. Beide Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung, bei Diebstahl, bei Weitergabe von Zugangscodes oder bei der Einnahme unerlaubter Substanzen vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise anabole Substanzen und Stimulanzien, die auf der jeweils aktuellen Verbotsliste der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) aufgeführt sind.
6.3. Die Sai Fit Sylt GmbH ist außerdem berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsbeiträge erreicht. Kündigt die Sai Fit Sylt GmbH aus wichtigem Grund, kann sie den Mitgliedsbeitrag für die restliche Vertragsdauer sofort als Schadensersatz geltend machen. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied die Kündigung aus wichtigem Grund nicht verschuldet hat oder nachweist, dass der Sai Fit Sylt GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Hausordnung
7.1. Bei der Nutzung des Studios hat das Mitglied die im Studio ausgehängte Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Sie kann insbesondere Verhaltenspflichten, Regeln zur zulässigen Nutzung des Studios und Vorgaben zum Schutz der Rechte anderer Mitglieder enthalten.
7.2. Von der Sai Fit Sylt GmbH bereitgestellte Kundenparkplätze dürfen nur während der Anwesenheit des Mitglieds im Studio genutzt werden. Werden die Parkplätze außerhalb dieser Zeiten genutzt, ist die Sai Fit Sylt GmbH berechtigt, das betreffende Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
7.3. Die Sai Fit Sylt GmbH behält sich vor, die Hausordnung jederzeit zu ändern.
8. Vertragspause
8.1. Eine zeitweise Aussetzung des Vertrags ist eine freiwillige Leistung des Studios. Wird eine Vertragspause gewährt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Dauer der Pause. Das Laufzeitende, zu dem eine ordentliche Kündigung möglich ist, verschiebt sich entsprechend.
8.2. Ist das Mitglied aufgrund einer Krankheit länger als zwei Monate daran gehindert, das Studio zu nutzen, wird es ab Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund der Verhinderung für die weitere Dauer der Verhinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um den Zeitraum der Beitragsbefreiung, höchstens jedoch um ein Jahr. Das Recht des Mitglieds, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
9. Änderungen dieser AGB
9.1. Die Sai Fit Sylt GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit wesentliche Vertragspflichten davon unberührt bleiben und die Änderung aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder anderer wesentlicher Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Das Mitglied wird mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informiert. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied ihr nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
10. Datenschutz
10.1. Im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeitet die Sai Fit Sylt GmbH als datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO diejenigen personenbezogenen Daten der Mitglieder, die zur Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Vertrags erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind den Datenschutzhinweisen für Mitglieder zu entnehmen.
10.2. Hat ein Mitglied in die werbliche Ansprache eingewilligt, verarbeitet die Sai Fit Sylt GmbH die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Grundlage dieser Einwilligung auch zu Werbezwecken. Sämtliche personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
Datenschutzerklärung für Sai Fit Sylt GmbH
1. Verantwortliche Stelle
Sai Fit Sylt GmbH
Sai Fit Sylt CrossFit
Osterweg 15
25996 Wenningstedt-Braderup
E-Mail: info@sai-fit.com
WhatsApp: 0151 57384932
2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, um unseren Mitgliedern eine sichere und angenehme Nutzung unseres Fitnessstudios zu ermöglichen.
2.1. Welche Daten wir verarbeiten:
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Name, Anschrift und Geburtsdatum
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Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse
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Zahlungsinformationen, beispielsweise die Bankverbindung bei Zahlung per Lastschrift
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Vertrags- und Trainingsdaten, beispielsweise gebuchte Kurse und Personal Training
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Gesundheitsdaten, jedoch nur mit ausdrücklicher Einwilligung, beispielsweise im Zusammenhang mit Rehasport
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Videoaufzeichnungen zur Vorbeugung von Diebstahl sowie zur betrieblichen und persönlichen Sicherheit
2.2. Zwecke der Verarbeitung:
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Verwaltung von Mitgliedschaften und Verträgen über die Sai Fit Sylt App
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Durchführung von Trainingseinheiten, Erstellung von Trainingsplänen sowie Kursbuchungen und Personal Training
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Abrechnung und Zahlungsabwicklung
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Sicherheit und Diebstahlschutz durch Videoüberwachung
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Marketing und Kundenkommunikation, sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt
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Verwaltung von Haftungserklärungen, insbesondere bei Minderjährigen, sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 DSGVO, insbesondere:
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zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)
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auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)
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zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO)
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auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO), beispielsweise zur Gewährleistung der Sicherheit
4. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn:
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dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, beispielsweise an Zahlungsdienstleister
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eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht, beispielsweise gegenüber Finanzbehörden
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die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat
5. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die folgenden Datenkategorien sind derzeit diese Zeiträume vorgesehen:
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Vertragsdaten: bis zu zehn Jahre, soweit steuerliche oder sonstige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen
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Zahlungsdaten: zehn Jahre
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Gesundheitsdaten: bis zum Ende der Mitgliedschaft
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Videoaufzeichnungen: maximal drei Monate
6. Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
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Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
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Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)
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Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
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Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
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Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
7. Datenschutz bei Videoüberwachung
Sofern im Studio eine Videoüberwachung eingesetzt wird, dient sie dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Als Rechtsgrundlage wird das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO herangezogen. Die vorgesehene Speicherdauer beträgt maximal drei Monate.
8. Kontakt für Datenschutzfragen
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung der Betroffenenrechte können Sie uns kontaktieren:
Sai Fit Sylt GmbH
Sai Fit Sylt CrossFit
Osterweg 15
25996 Wenningstedt-Braderup
E-Mail: info@sai-fit.com
WhatsApp: 0151 57384932
9. Änderungen der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung kann bei Bedarf aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website verfügbar.
